Am 8. März 2026 hat das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung mit 54,3 % der Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 55,6 % angenommen. Die seit über vierzig Jahren erwartete Reform betrifft das Steuersystem für Ehepaare und gleicht es demjenigen unverheirateter Paare an.
Historischer Hintergrund
Bereits 1984 hatte das Bundesgericht die sogenannte Heiratsstrafe anerkannt. Im geltenden System reichen Ehepaare eine gemeinsame Steuererklärung ein: Die Einkommen werden zusammengerechnet, und infolge der Steuerprogression ist die Gesamtbelastung häufig höher als jene eines Konkubinatspaares in vergleichbaren wirtschaftlichen Verhältnissen.
Mit der neuen Regelung wird jede natürliche Person, unabhängig vom Zivilstand, eine eigene, separate Steuererklärung einreichen.
Inhalt der Reform
Das Gesetz führt insbesondere folgende Elemente ein:
Getrennte Besteuerung
Jede steuerpflichtige Person wird individuell besteuert; die bisherige gemeinsame Besteuerung der Ehegatten wird damit aufgehoben.
Kinderabzug
Der Abzug bei der direkten Bundessteuer erhöht sich von CHF 6’800 auf CHF 12’000 pro Kind und wird in der Regel zu gleichen Teilen zwischen den Eltern aufgeteilt.
Überarbeitung der Steuertarife
Die Steuertarife wurden neu kalibriert. Tiefe und mittlere Einkommen profitieren von einer Reduktion der Steuerbelastung, während bei hohen Einkommen eine Erhöhung vorgesehen ist. Die Reform führt zu einer geschätzten Minderung des Gesamtsteueraufkommens von rund CHF 630 Millionen jährlich, wovon rund CHF 500 Millionen zulasten des Bundes und CHF 130 Millionen zulasten der Kantone gehen.
Zurechnung von Einkommen und Vermögen
Einkommen und Vermögen werden gemäss den zivilrechtlichen Verhältnissen zugerechnet. Beispielsweise wird ein gemeinschaftliches Konto je hälftig angerechnet, während bei Liegenschaften die Eintragung im Grundbuch massgebend ist.
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft. Den Kantonen steht eine Übergangsfrist zur Verfügung, um ihre Gesetzgebung, Tarife und Informatiksysteme anzupassen.
Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen
Nach den Angaben des Bundesrates variieren die Auswirkungen je nach individueller Situation.
Bei Ehepaaren hängen die Folgen insbesondere von der Einkommensverteilung zwischen den Eheleuten ab. Bei ähnlichen Einkommen tendiert die Steuerbelastung zur Reduktion; bei stark unterschiedlichen Einkommen kann sie hingegen steigen, insbesondere bei Einverdienerfamilien mit Kindern, wenngleich die Erhöhung des Kinderabzugs diesen Effekt abmildert.
Bei unverheirateten Personen, die bereits der Individualbesteuerung unterliegen, ergeben sich die Auswirkungen hauptsächlich aus der Tarifrevision: tiefe und mittlere Einkommen werden entlastet, hohe Einkommen werden stärker belastet.
Administrative Aspekte
Die Einführung des neuen Systems wird bei den kantonalen Steuerbehörden zu einer Zunahme der zu bearbeitenden Steuererklärungen um schätzungsweise 1,7 Millionen Einheiten pro Jahr führen. Gleichzeitig ergeben sich Vereinfachungen bei Heirat, Trennung oder Scheidung, da gemeinsame Neuberechnungen nicht mehr erforderlich sind.
Politischer Entscheidungsprozess
Das Gesetz stellt ein indirektes Gegenrojekt zur Volksinitiative «Für eine Individualbesteuerung unabhängig vom Zivilstand (Initiative für faire Steuern)» dar, welche von den Frauen der FDP lanciert worden war.
Das Parlament hat den Text am 20. Juni 2025 mit knappem Ergebnis in beiden Räten angenommen. Zehn Kantone haben daraufhin das Kantonsreferendum ergriffen.
Da es sich um ein Gesetzesreferendum handelt, war das doppelte Mehr von Volk und Ständen nicht erforderlich; die Mehrheit der Abstimmenden genügte.
Territoriale Abstimmungsverteilung
Das Ergebnis zeigt eine ausgeprägte geografische Divergenz. Die Kantone der Romandie und die grossen städtischen Zentren haben die Vorlage deutlich befürwortet, während zahlreiche Kantone der Inner- und Ostschweiz dagegen gestimmt haben. Das Tessin und Graubünden haben die Reform abgelehnt, ebenso das Wallis als einziger Westschweizer Kanton gegen den Trend.
Offene Fragen
Trotz der Annahme bleibt das Thema politisch umstritten. Es sind nach wie vor zwei Volksinitiativen mit entgegengesetzten Ausrichtungen hängig: eine mit dem Ziel, die Individualbesteuerung verfassungsrechtlich zu verankern, die andere mit dem Ziel, die Heiratsstrafe durch ausdrücklichen Ausschluss dieses Modells zu beseitigen.
Eine allfällige Annahme beider Initiativen würde zu einem Konflikt auf Verfassungsebene führen.
Quellen: Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) – admin.ch; Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 8. März 2026; Bundesamt für Statistik (BFS); Swissinfo; RTS; SRF.